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Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW)

Unser Team besteht aus Spezialisten für den Bereich Abwasser. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung von Abwasser und Oberflächenwasseranlagen, und schaffen die Plan- und Bemessungsunterlagen zur Vorlage bei den zuständigen Behörden. Wir freuen uns auch als privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft im Bereich Abnahme und Kontrolle für Sie tätig zu sein.

Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW)

  • Kleinkläranlagen:
    Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 2 BayWG, einschließlich der Gutachten zur Erteilung einer Bauabnahme nach Art. 61 BayWG für diese Anlagen
    Erstellen von Bescheinigungen nach Art. 60 BayWG,
    Erstellen von Gutachten und Abnahmeprotokollen nach den Richtlinien Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA)
  • Bauabnahme: 

    Bestätigungen nach Art. 61 BayWG im Verfahren zur Bauabnahme.
  • Thermische Nutzung (offene Systeme / Wärmepumpen):

    Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 BayWG, einschließlich der Gutachten zur Erteilung einer Bauabnahme nach Art. 61 BayWG für diese Anlagen.

    Wollen Sie mehr Informationen über den Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft wissen?www.vpswas.de

Wasserrecht

  • Erstellen von Wasserrechtsbescheiden
  • Neuplanung und Sanierungsmaßnahmen von Oberflächen- und Schmutzwasserkanalsystemen
  • Planung von Sonderbauwerken zur Rückhaltung und Reinigung von Oberflächenwasser

Kontakt

Ingenieurbüro Krischan Maier

Falkensteiner Str. 1

D- 93426 Roding

Tel.:   (09461) 9422-0

Fax:   (09461) 9422-26

Mail:  info@ibmaier.de

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